Begutachtung
Eingereichte Beiträge durchlaufen ein nicht-anonymes Peer Review (single-blind) durch jeweils zwei Fachkolleg*innen. Unser Gutachterpool besteht derzeit aus ca. 75 redaktionsexternen FDM-Expert*innen. Wenn Sie ebenfalls Interesse haben, als Gutachter*in für Bausteine Forschungsdatenmanagement tätig zu werden, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Begutachtungsprozess
Für jede Einreichung übernimmt eine Redakteur*in der Zeitschrift die Verantwortung und begleitet den Beitrag durch den gesamten Prozess. Diese Person ist das Bindeglied zwischen den Autor*innen und den Gutachter*innen und übernimmt die Kommunikation zu allen Beteiligten.
Nach der Einreichung prüft die Redakteur*in den Beitrag in Bezug auf die formalen und sprachlichen Anforderungen. Sind diese nicht erfüllt, wird der Beitrag an die Autor*innen zurückgeschickt mit der Bitte um Korrekturen.
Erfüllt der Beitrag die formalen Kriterien, wird er an die Gutachter*innen weitergeleitet. Diese müssen bei der Annahme bestätigen, dass keine Befangenheiten o. Ä. im Hinblick auf den Inhalt und/oder die Autor*innen besteht. Ist dies der Fall, wird der Beitrag einer anderen Person zur Begutachtung zugewiesen. Die Annahme oder Ablehnung eines Gutachtens soll innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Für die Begutachtung stehen 4 Wochen zur Verfügung. Für die Begutachtung wird ein Template bereitgestellt.
Aufgrund der Begutachtung wird eine Entscheidung getroffen:
- Wenn es keine Einwände oder Kommentare gibt, wird der Beitrag angenommen und für die Veröffentlichung vorgesehen. Es wird eine Druckfahne erstellt, die den Autor*innen vorgelegt wird, verbunden mit der Bitte um Prüfung und Freigabe.
- Wenn eine Überarbeitung erfolgen soll, wird der Beitrag an die Autor*innen zurückgeschickt mit den anonymisierten Anmerkungen der Gutachter*innen. Gemeinsam mit der überarbeiteten Version reichen die Autor*innen einen Letter to the editor zur Dokumentation der Änderungen und mit Antworten auf die Gutachten ein. Die überarbeitete Fassung wird von dem*der Redakteur*in geprüft und dann i. d. R. in den Produktionsprozess gegeben. Sollten Änderungen nicht erfolgt sein, kann der*die Redakteur*in entweder eine erneute Überarbeitung einfordern oder eine zweite Begutachtungsrunde anstoßen. In Ausnahmefällen kann auch eine dritte Person für die Begutachtung bestellt werden.
- Wenn der Beitrag abgelehnt wird, werden die Autor*innen informiert.
Wir bitten Gutachter*innen, bei den Gutachten und möglichen Kommentaren in den Beitragstexten auf einen sachlichen und wertschätzenden Ton zu achten.