Das FDZ Ruhr als Vertrauensstelle

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.17192/bfdm.2025.1.8760

Schlagworte:

Vertrauensstelle, Datentreuhänder, FDZ Ruhr, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Datenzugang, Datenschutz, DSGVO

Abstract


Gute empirische Forschung benötigt vielfältige qualitativ hochwertige Daten. Hierunter fallen insbesondere – sensible Daten z.B. Abrechnungsdaten der Krankenkassen oder Befragungsdaten vulnerabler Gruppen aus dem Bildungsbereich. Die Verarbeitung dieser sensiblen Daten muss konform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen. Zur Gewährleistung einer datenschutzkonformen Verarbeitung kann eine Vertrauensstelle als Intermediär zwischen datengebender und datennehmender Einrichtung eingebunden werden. Eine solche Vertrauensstelle fungiert folglich als Datentreuhänder. Am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI) übernimmt das Forschungsdatenzentrum Ruhr (FDZ Ruhr) die Funktion der Vertrauensstelle. Dieser Beitrag erläutert die Umsetzung und institutionellen Rahmenbedingungen der Vertrauensstelle am RWI. Hierzu werden im Folgenden das RWI und das FDZ Ruhr kurz charakterisiert. Anschließend wird auf die rechtlichen Grundlagen und die operative Umsetzung unter Bezugnahme zweier Praxisbeispiele eingegangen und abschließend als Fazit ein Best-Practice-Verfahren vorgestellt.

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Veröffentlicht

2025-01-30

Zitationsvorschlag

Hertweck, F., Raatz, P., & Vollmer, K. (2025). Das FDZ Ruhr als Vertrauensstelle. Bausteine Forschungsdatenmanagement, (1), 1–8. https://doi.org/10.17192/bfdm.2025.1.8760